Sdamb293_-_ibk_2012_(de)

Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
· Erstellungsdatum/Erstausgabe: 01.02.2012
· 1.1 Produktidentifikator
· Handelsname: IBK 2012
· 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird keine Daten verfügbar
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches:
· 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
· Hersteller / Lieferant:
· E-Mail-Adresse der sachkundigen Person, die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist: sdb@csb-online.de
· Auskunftgebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit - Herr Winkel
· 1.4 Notrufnummer:
Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen Mainz · Tel.: +49 (0) 6131 / 19 24 0In der Schweiz:Toxikologisches Informationszentrum, CH-8032 ZürichTOX NOTRUF +41 (0) 44-251-51-51In Österreich:Vergiftungs-Informations-Zentrale, A-1090 Wien, Tel: 01-40643430 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
· 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
· Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
· Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Bei längerem oder wiederholtem Hautkontakt kann Dermatitis (Hautentzündung) durch die entfettende Wirkung des Lösungsmittels entstehen.
· Klassifizierungssystem:
Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen derEG" in der letztgültigen Fassung.
· 2.2 Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
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· Gefahrenpiktogramme
· Signalwort Gefahr
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere · Gefahrenhinweise
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
· Sicherheitshinweise
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P331 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
· Zusätzliche Angaben:
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Enthält Permethrin (ISO). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
· 2.3 Sonstige Gefahren;
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
· Beschreibung: Wässrige Lösung
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere 2-(2-Butoxyethoxy)ethyl-6-propylpiperonylether N R50/53 Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic 1, H410 Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic 1, H410; Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic 1, H410; · zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidung wechseln.
· nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
· nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Nach längerem Hautkontakt Hautentfettung möglich, Hautschutzcreme nach längerem Hautkontakt verwenden.
Bei Beschwerden Arzt konsultieren.
· nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lid mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
· nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
KEIN Erbrechen herbeiführen - Aspirationsgefahr! Sicherheitsdatenblatt
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Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Gefahren:
Beim Verschlucken mit anschließendem Erbrechen kann Aspiration in die Lunge erfolgen, was zur chemischen Pneunomie oder zur Erstickungführen kann.
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel:
Kohlendioxid (CO₂), Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaumbekämpfen.
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
ChlorverbindungenKohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO₂)Kann explosive Dampf-Luft-Gemische bilden.
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
· Weitere Angaben
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
Wenn ohne Risiko möglich, Behältnisse aus dem Gefahrenbereich entfernen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Dampf nicht einatmen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Persönliche Schutzkleidung tragen, ungeschützte Personen fernhalten.
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Eindringen in Kanalisation, Gruben und Keller verhindern.
· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (empfohlen wird Granny 2000).
In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.
Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.
· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Verschütten oder Versprühen in geschlossenen Räumen vermeiden.
Auf die Einhaltung des/der Arbeitsplatzgrenzwerte/s (AGW) und/oder sonstiger Grenzwerte achten.
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
Im entleerten Gebinde können sich zündfähige Gemische bilden.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter: Wasserrechtliche Bestimmungen beachten.
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· Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich.
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Unter Verschluß oder nur für Sachkundige oder deren Beauftragten zugänglich aufbewahren.
· Maximale Lagertemperatur: 40 °C
· Minimale Lagertemperatur: 5 °C
· Lagerklasse: LGK 10 (TRGS 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern)
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -
· 7.3 Spezifische Endanwendungen: Produktart 18 - Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
· 8.1 Zu überwachende Parameter Bei professioneller Anwendung TRGS 402 beachten.
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
RCP-Gruppe: C9-C15 Aliphaten AGW = 600 mg/m³ 64742-48-9 Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere
· Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
· Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
· Atemschutz:
Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung.
Bei dauerhaft sicherer Einhaltung des/der Arbeitsplatzgrenzwerte/s (AGW) und sonstiger Grenzwerte normalerweise keine besonderenMaßnahmen erforderlich.
· Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz:
Gasfiltergerät nach EN 14387 Typ A (organische Gas/Dämpfe, Siedepunkt > 65 °C) - Kennfarbe braun · Handschutz:
SchutzhandschuheZur Vermeidung von Hautproblemen ist das Tragen von Handschuhen auf das notwendige Maß zu reduzieren.
Vor jeder erneuten Verwendung des Handschuhs ist die Dichtheit zu prüfen.
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation.
· Handschuhmaterial
Handschuhe aus Butylkautschuk - ButylEmpfohlene Materialstärke 0,5 mmMaximale Durchbruchszeit <1 hHandschuhe aus Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBREmpfohlene Materialstärke 0,4 mmMaximale Durchbruchszeit >8 hDie Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und vonHersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit vonHandschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Permeationszeit / Durchbruchszeit: ≥ 8 Stunden (DIN EN 374)Schutzhandschuhe sollten bei ersten Abnutzungserscheinungen ersetzt werden.
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
· Augenschutz: Schutzbrille
· Körperschutz: Körperschutzmittel sind in Abhängigkeit von Tätigkeit und möglicher Einwirkung auszuwählen.
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· Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
· 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
· Aussehen:
Form:
Farbe:
· Geruch:
· Geruchsschwelle:
· pH-Wert:
· Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich:
Siedepunkt/Siedebereich:
· Flammpunkt:
· Entzündlichkeit (fest, gasförmig):
· Zündtemperatur:
· Zersetzungstemperatur:
· Selbstentzündlichkeit:
Das Produkt / der Stoff ist nicht selbstentzündlich.
· Explosionsgefahr:
Das Produkt / der Stoff ist nicht explosionsgefährlich.
· Explosionsgrenzen:
untere:
obere:
· Brandfördernde Eigenschaften
· Dampfdruck bei 20 °C:
· Dichte bei 20 °C:
· Relative Dichte:
· Dampfdichte (Luft = 1):
· Verdampfungsgeschwindigkeit:
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
organischen Lösemitteln:
mischbar mit vielen organischen Lösemitteln · Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): nicht bestimmt
· Viskosität:
dynamisch:
kinematisch bei 20 °C:
· 9.2 Sonstige Angaben
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem technischen Datenblatt.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
· 10.1 Reaktivität siehe 10.3
· 10.2 Chemische Stabilität
· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Schlag, Reibung, Hitze, Funken, elektrostatische Aufladung vermeiden.
· 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Bildung zündfähiger Dampf-Luft-Gemische möglich.
Ungereinigte Leergebinde können Produktgase enthalten, die mit Luft explosible Gemische bilden.
· 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 10.5 Unverträgliche Materialien:
Alkalien (Basen, Laugen)Starke Oxidationsmittel Sicherheitsdatenblatt
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· 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
ChlorverbindungenKohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO₂) ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
· 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
· Akute Toxizität:
· Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
LD50 (oral, rat) > 2000 mg/kgLD50 (dermal, rat) > 2000 mg/kg · Primäre Reizwirkung:
· an der Haut:
Geringe ReizwirkungLänger anhaltender oder wiederholter Hautkontakt kann zu Hautentfettung und in Folge zu Hautreizungen führen.
· am Auge: Geringe Reizwirkung
· Sensibilisierung: Enthält einen sensibilisierenden Stoff, kann allergische Reaktionen hervorrufen.
· Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für Zubereitungen in der letztgültigenFassung folgende Gefahren auf:Gesundheitsschädlich · Akute Wirkungen (akute Toxizität, Reiz- und Ätzwirkung) Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
· Sensibilisierung Enthält einen sensibilisierenden Stoff, kann allergische Reaktionen hervorrufen.
· CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
Nach derzeitigem Kenntnisstand keine CMR-Wirkungen bekannt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
· 12.1 Toxizität
· Aquatische Toxizität:
· 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Sonstige Hinweise: Das Produkt ist biologisch abbaubar.
· 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Ökotoxische Wirkungen:
· Bemerkung: Sehr giftig für Fische und Wasserorganismen.
· Weitere ökologische Hinweise:
· Allgemeine Hinweise:
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen, auch nicht in kleinen Mengen.
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringster Mengen in den Untergrund.
Wassergefährdungsklasse 3 (Selbsteinstufung nach VwVwS): stark wassergefährdend · 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
· 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
· Empfehlung: Entsorgung gemäß den örtlichen, behördlichen Vorschriften.
· Abfallschlüsselnummer:
Die Abfallschlüsselnummer nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ist abhängig vom Abfallerzeuger und kann dadurch für ein Produktunterschiedlich sein. Die Abfallschlüsselnummer ist daher von jedem Abfallerzeuger gesondert zu ermitteln.
· Europäischer Abfallkatalog: Die Zuordnung von Abfallschlüsselnummern nach dem EAV ist branchen- und prozeßspezifisch durchzuführen.
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung:
Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer Wiederverwertung zugeführtwerden.
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Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
· 14.1 UN-Nummer
· ADR, IMDG, IATA
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
· ADR
UN3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G.
(Permethrin (ISO), Piperonylbutoxid) · IMDG
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S.
(Permethrin (ISO), Piperonyl butoxide ), MARINE POLLUTANT · IATA
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S.
(Permethrin (ISO), Piperonyl butoxide ) · 14.3 Transportgefahrenklassen
· ADR
· Klasse
9 (M6) Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände · Gefahrzettel
· IMDG, IATA
· Class
9 Miscellaneous dangerous substances and articles.
· Label
· 14.4 Verpackungsgruppe
· ADR, IMDG, IATA
· 14.5 Umweltgefahren:
Das Produkt enthält umweltgefährdende Stoffe: Piperonylbutoxid, Permethrin(ISO) · Marine pollutant:
· Besondere Kennzeichnung (ADR):
· Besondere Kennzeichnung (IATA):
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Achtung: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände · Kemler-Zahl:
· EMS-Nummer:
· 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-
Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
· Transport/weitere Angaben:
Gefahrgut nur im Binnenschiffverkehr.
Postversand nicht oder nur eingeschränkt möglich. Postsonderbestimmungenbeachten.
· ADR
· Freigestellte Mengen (EQ):
· Begrenzte Menge (LQ):
· Beförderungskategorie:
· Tunnelbeschränkungscode:
· UN "Model Regulation":
UN3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G.
(Permethrin (ISO), Piperonylbutoxid), 9, III Sicherheitsdatenblatt
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
· 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
· Zusätzliche Kennzeichnung für Biozid-Produkte nach Richtlinie 98/8/EG:
Produkt darf nur als Biozid gemäß beiliegender Gebrauchsanweisung/ Merkblatt verwendet werden.
· Nationale Vorschriften:
· Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter nach §§ 4 und 5 MuSchRiV beachten!Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach § 22 JArbSchG beachten! · Störfallverordnung: Die Mengenschwellen laut Störfallverordnung sind zu beachten.
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -
· Technische Anleitung Luft:
Klasse
Anteil in %
· Wassergefährdungsklasse: WGK 3 (Selbsteinstufung nach VwVwS): stark wassergefährdend
· Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
A 008 „Persönliche Schutzausrüstungen“BGI 503 „Anleitung zur Ersten Hilfe“BGR 189 „Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung“BGR 190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“BGR 192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“BGR 195 „Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen“TRBA / TRGS 406 „Sensibilisierende Stoffe für Atemwege“TRGS 907 „Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen“ · BG-Merkblatt:
BGI 536 „Gefährliche chemische Stoffe“BGI 546 „Umgang mit Gefahrstoffen“BGI 564 „Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“BGI 623 „Umfüllen von Flüssigkeiten“BGI 660 „Allg. Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen“ · 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar undbegründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
· Gründe für Änderungen:
Das Sicherheitsdatenblatt wurde inhaltlich überprüft/überarbeitet.
Geänderte Einstufung und Kennzeichnung · Relevante Sätze:
Diese(r) R- bzw. H-Satz/Sätze gilt/gelten für den/die Inhaltsstoff(e) und gibt/geben nicht unbedingt die Einstufung der Zubereitung an. DieKennzeichnung des Produktes ist in Abschnitt 2 aufgeführt.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
R20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
· Schulungshinweise:
Unterweisungen über Gefahren und Schutzmaßnahmen an Hand der Betriebsanweisung (TRGS 555). Die Unterweisungen müssen vor Beginnder Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich erfolgen.
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Handelsname: IBK 2012
· Datenblatt ausstellender Bereich:
C.S.B. GmbH Tel.: +49-(0)2151-652086-0Düsseldorfer Str. 113 Fax: +49-(0)2151-652086-947809 Krefeld · Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)IMDG: International Maritime Code for Dangerous GoodsIATA: International Air Transport AssociationGHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of ChemicalsEINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical SubstancesELINCS: European List of Notified Chemical SubstancesCAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)LC50: Lethal concentration, 50 percentLD50: Lethal dose, 50 percent · Quellen: Die Angaben stützen sich auf Informationen von Vorlieferanten.
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert
Mit Erscheinen dieses Sicherheitsdatenblatts werden alle vorhergehenden Versionen für dieses Produkt / diesen Stoff ungültig. Änderungen inden jeweiligen Kapiteln gegenüber der vorhergehenden Version, sind am linken Seitenrand mit * gekennzeichnet.

Source: http://www.ambratec.de/downloads/sdb-ibk-2012.pdf

Unknown

Generic Names Trade Names (Examples) Generic Names Trade Names (Examples) Antihistamine Derivatives Benzodiazepine Derivatives Non-benzodiazepine ANTIPSYCHOTIC DRUGS (*atypical antipsychotics) Nonphenothiazine Derivatives Benzodiazepine Derivatives Other Agents Phenothiazine Derivatives Tricyclic Derivatives Aliphatic Piperazine Piperidine SSRIs (Selec

Microsoft word - pletal_e_final.doc

SCHWARZ PHARMA announces agreement with OTSUKA for jointly marketing Pletal® in Germany December 11, 2006 - SCHWARZ PHARMA today announced that SCHWARZ PHARMA Deutschland GmbH has signed an agreement with Otsuka Pharma-ceutical Europe Ltd., UK on the joint marketing of Pletal® in Germany. Pletal® (cilostazol, developed by Otsuka) is an oral treatment drug for stage II peripheral art

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