Merkblatt
des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes
Empfehlungen für das Vorgehen bei Personen mit Verdacht auf
Vogelgrippe (aviäre Infl uenza A/H5(N1)) in Niedersachsen
(H5N1- Infektionen sind in Niedersachsen beim Menschen noch nicht aufgetreten)
Dieses Dokument soll für niedergelassene Ärztinnen/Ärzte und
Bei Erfüllung der Falldefi nition für einen Verdachtsfall sind Ärztinnen/Ärzte in Gesundheitsämtern als Leitfaden im Umgang mit Patienten dienen, bei denen auf Grund ihrer klinischen Sym-
1. Infektionsschutz für medizinisches Personal bei Untersu-
ptome in Verbindung mit einer Reiseanamnese der Verdacht auf
chung, Probenentnahme und Transport (z.B. mehrlagiger
eine Infektion mit aviärer Infl uenza A/H5(N1) besteht.
Mund-/Nasenschutz, Schutzkittel, Schutzbrille, Handschuhe,
Diese Empfehlung basiert auf den aktuellen Empfehlungen des
Händedesinfektion); Vermeidung des direkten Kontaktes
Robert Koch-Instituts Berlin und wurde teilweise wörtlich über-
des Betroffenen zu anderen Patienten innerhalb der Praxis
(s. auch „Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für die Quelle:“http://www.rki.de/cln_006/nn_226464/DE/Content/Hygienemaßnahmen bei Patienten mit Verdacht auf Infl uen-InfAZ/A/AviaereInfl uenza/Empfehlungen.html“
2. Entnahme von Rachen oder Nasenabstrichen für einen Nach-
weis von Infl uenza-A Virus mittels Schnelltest (entsprechend
Sobald sich ein Patient telefonisch zur Sprechstunde anmeldet
den Herstellerangaben). Falls kein Infl uenza-Schnelltest ver-
oder persönlich vorstellt und an Fieber und einer schwere Atem-
fügbar ist, sollte das Probenmaterial in das NLGA gesandt
wegserkrankung mit Symptomen wie Husten oder Atemnot
oder anderen schweren klinischen Symptomen wie z.B. starkem
3. Ggf. Therapiebeginn mit Neuraminidasehemmern (*) (nach
Durchfall leidet, sollte eine Reiseanamnese erhoben werden.
Falls er sich innerhalb der letzten 7 Tage in einem Gebiet mit
bekannten Erkrankungen durch aviäre Infl uenza A/H5(N1) bei
4. Bis zum Vorliegen des Untersuchungsergebnisses sollte der
Wildvögeln oder Gefl ügel aufgehalten hat, sollte überprüft
Patient über Verhaltensmaßnahmen zur Reduktion des Über-
werden, ob die Falldefi nition für einen Verdachtsfall von aviärer
tragungsrisikos aufgeklärt werden. Hierzu zählen insbeson-
dere: (i) Eine sorgfältige Händehygiene; (ii) Hustenhygiene (gegebenenfalls Mundschutz); (iii) Vermeiden von großen
Menschenansammlungen und Gemeinschaftseinrichtun-
Erkrankung mit Vorliegen aller 3 der folgenden Kriterien:
- mindestens eines der beiden folgenden Symptome:
Für den Direktnachweis von Infl uenza wird ein tiefer Rachenab-
strich unter drehender Bewegung des trockenen Tupfers (insbe-sondere im geröteten Rachenbereich ) abgenommen. Der Tupfer
Epidemiologische Exposition, defi niert als mindestens eine der
wird im Transportmedium gut verschlossen als „diagnostische
drei folgenden Expositionen innerhalb von 7 Tagen vor Er- krankungsbeginn:
Wenn kein spezielles virologisches Transportmaterial (Tupfer
- Aufenthalt in einem von Vogelgrippe betroffenen Gebiet und
und Transportmedium vom NLGA) zur Verfügung steht, kann
dort direkter Kontakt mit lebenden oder toten Tieren (Gefl ü-
notfalls 0,5ml sterile physiologische Kochsalzlösung im steri-
gel, Schweine) oder deren Ausscheidungen oder Produkten
len Transportröhrchen genommen werden. Der Transport zum
Labor sollte möglichst schnell durchgeführt werden. Wenn die
- Tätigkeit auf Gefl ügel- oder Schweinefarm mit infi zierten Tie-
Probe länger als 1 Tag unterwegs ist, sollte für eine Kühlung auf
- Leben im gleichen Haushalt oder Pfl ege eines Menschen mit
Merkblatt Vorgehen bei Personen mit Verdacht auf Vogelgrippe
Bei positivem Infl uenzavirus-Test (Direkt-
3. Bei Einweisung in ein Krankenhaus sollte dieses vorab infor-
miert werden. Der Krankentransport ist ebenfalls vorab über
die (Verdachts-) Diagnose zu informieren, um auch hier die entsprechenden infektionspräventiven Maßnahmen ergrei-
1. Zur Differenzierung des Infl uenzavirus sollte unter adäqua-
ten Schutzmaßnahmen ein zweiter Abstrich (für eine opti-
4. Der Patient sollte eine Therapie mit Neuraminidasehemmern
male Diagnostik möglichst Abstriche aus Rachen und Nase)
entnommen werden. Diese Probe sollte auch an das NLGA gesandt werden.
5. Das Gesundheitsamt entscheidet über die Durchführung ei-
ner Postexpositionsprophylaxe mit Neuraminidasehemmern
2. Meldung nach § 7 IfSG vom NLGA an das zuständige Ge-
bei engen Kontaktpersonen und welche weiteren Maßnah-
sundheitsamt und von dort über die Landesbehörde an das
Robert Koch-Institut (RKI) (nach § 11 und § 12 IfSG).
3. Ggf. Therapie mit Neuraminidasehemmern (*) entsprechend
der klinischen Indikation nach Abnahme der Rachen- und
Bei Todesfällen an Infl uenza und bei Todesfällen an Atemwegs-
4. Maßnahmen zum Infektionsschutz zu Hause oder im Kran-
erkrankungen mit ungeklärter Ursache sollten Proben ans NLGA
kenhaus: Isolation, evtl Kohortenisolierung von Patienten,
gesandt werden. Am besten ist Sektionsmaterial aus der Trachea,
Mund- und Nasenschutz, Händedesinfektion.
Lunge und Herzmuskel geeignet. Bitte Anruf in der Virologie
5. Das Gesundheitsamt entscheidet, welche weiteren Maßnah-
(0511 4505 201) und Absprache über das geplante Vorgehen.
Verdachtsfall mit negativem Infl uenzavirus
* Neuraminidasehemmer: Tamifl u®, Relenza®
Liste der zoonotisch betroffenen Gebiete: http://europa.
Bei einem negativen Infl uenza A Schnelltest sollten entspre-
eu.int/comm/health/ph_threats/com/Infl uenza/ai_recent_en.htm
chend dem klinischen Erkrankungsbild weitere diagnostische Untersuchungen veranlasst werden. Besteht der Verdacht auf eine Infektion mit Infl uenza A/H5(N1) weiter, ohne dass eine an-dere erklärende Ursache gefunden wird, sollte innerhalb weni-ger Tage die Infl uenzadiagnostik wiederholt werden.
In Ausnahmefällen, in denen ein dringender Verdacht auf eine
Infektion mit Infl uenza A/H5(N1) besteht, (z.B. atypische oder ungewöhnlich schwere klinische Symptomatik und intensive Ex-position) kann auch bei negativem Schnelltest ein Nasen- und Rachenabstrich zur Ausschlussdiagnostik an das NLGA oder das NRZ in Berlin geschickt werden. Eine Therapie mit Neuraminida-sehemmern (*) sollte nach Abstrichnahme eingeleitet werden.
Wahrscheinlicher Fall von aviärer Infl uenza A/H5(N1) oder labordiagnostischer Nach-weis von Infl uenza A bei negativem Typi-sierungsergebnis für H3 und H1
Sollte das Ergebnis der Subtypisierung in einem regionalen dia-gnostischen Labor positiv für Infl uenza A/H5 sein, muss
1. dieses Ergebnis umgehend durch das NRZ in Berlin bestätigt
werden. Weiterhin wird jedes Probenmaterial und jedes Vi- rusisolat, das als nicht Infl uenza A/H3 oder Infl uenza A/ H1-Subtyp befundet wird, unverzüglich zur weiteren Cha- rakterisierung vom NLGA an das NRZ gesandt.
2. Unabhängig davon, ob bereits eine Meldung nach § 7 IfSG
vom NLGA erfolgte, wird eine Ergänzungsmeldung über den
Nachweis an das zuständige Gesundheitsamt und von dort
über die Landesbehörde an das Robert Koch-Institut (RKI)
erfolgen. Zusätzlich sendet das NLGA eine Faxmitteilung an
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