Microsoft word - 2007-03-14-02-2007.doc

G E M E I N D E E S C H E N
PROTOKOLLAUSZUG
SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 04/07

Datum / Zeit
Mittwoch, 14. Februar 2007 / 18.00 – 20.30 Uhr Vorsitz:
Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Entschuldigt

Protokoll

Traktanden

1.
Bestellung von Kommissionen und Delegierten Gemeindehaus Eschen / Unterhalt, Nachtragskredit 2006 Anbringung einer Reklametafel an der Fassade des bestehenden Gebäudes auf der Parzelle Nr. 1780 (BR 20255), Industriestrasse 753, Eschen Anbau eines Windfangs beim bestehenden Wohnhaus auf der Parzelle Nr. Anbau einer Sitzplatzüberdachung beim bestehenden Wohnhaus auf der Neubau eines Einfamilienhauses auf der Parzelle Nr. 3486, Oberstädtle, Baurechtlicher Nachvollzug offene Terrassenüberdachung auf der Parzelle Nr. 1566 (BR 20201), Eschestrasse 66, Eschen Baurechtlicher Nachvollzug offene Eingangsüberdachung, offene Terrassenüberdachung und offene Ueberdachung Garagenvorplatz auf der Parzelle Nr. 1566 (BR 20201), Eschestrasse 66, Eschen Einbürgerung gemäss Art. 18 des Gemeindegesetzes Vereidigung des Gemeinderates
Antragsteller:

"Art. 83, Abs. 2) des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 (LGBl. 1996 / Nr. 76) lautet:" Die
Mitglieder des Gemeinderates werden durch den Gemeindevorsteher vereidigt".
Die Vereidigung der Vorsteher und Vizevorsteher erfolgte am 5. Februar 2007 durch die
Regierung. Die Vereidigung der Mitglieder des Gemeinderates wird analog der Vereidigung der
Vorsteher und Vizevorsteher vorgenommen.
Der Vorsteher spricht die Eidesformel vor "Ich schwöre Treue dem Landesfürsten, Gehorsam
den Gesetzen und genaue Beobachtung der Verfassung, so wahr mir Gott helfe". Alle
anwesenden Mitglieder des Gemeinderates treten einzeln vor, erheben die Hand und sprechen
die Worte „Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe“ und unterzeichnen das vorbereitete
Vereidigungsprotokoll.
Der Vorsteher führt die Vereidigung durch und alle Mitglieder des Gemeinderates unterzeichnen
das Vereidigungsprotokoll.
2.
Gemeinderat / Organisatorisches

Antragsteller:

Bericht:
Zu Beginn der Mandatsperiode werden von den Parteien ihre Fraktionssprecher vorgeschlagen
und vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Anschliessend wird festgelegt, wer neben dem
Vorsteher das Protokoll mitunterzeichnet und wie die Protokollgenehmigung vonstatten geht.
Die Protokollgenehmigung ist in der bestehenden Sitzungsordnung des Gemeinderates
festgelegt. Die bestehende Sitzungsordnung ist der Einladung beigelegt. Es sind allfällige
Änderungen oder Ergänzungen zu beschliessen.
• Als Fraktionssprecher der FBP wird vorgeschlagen: Oehry Daniel • Als Fraktionssprecher der VU wird vorgeschlagen: Bieberschulte Werner • Als Fraktionssprecher der FL wird vorgeschlagen: von Grünigen Stefanie 1. Kenntnisnahme der Fraktionssprecher 2. Das Sitzungsprotokoll des Gemeinderates wird unterzeichnet: Vom Vorsteher und Vizevorsteher, ist der Vorsteher nicht anwesend wird das Protokoll vom Vizevorsteher und vom Fraktionssprecher der FBP, unterzeichnet. Ist der Vizevorsteher nicht anwesend, wird das Protokoll vom Vorsteher und vom Fraktionssprecher der VU, unterzeichnet. 3. Der Gemeinderat genehmigt die Sitzungsordnung mit Änderungen / Ergänzungen Bei der Beratung des 3. Antrags, Sitzungsordnung des Gemeinderates, werden die Punkte 1. bis und mit 6. ohne Aenderungen oder Zusätze gutgeheissen, der Punkt 7., Protokolle, ergibt eine längere Diskussion mit den zwei Schwerpunkten. Protokollgenehmigung: es wird vorgeschlagen, das Protokoll erst in der nächsten GR-Sitzung zu genehmigen, Grund dafür ist, weil der Gemeinderat von der wirklichen Endfassung des Protokolls erst Kenntnis erlangt, nachdem das Protokoll bereits unterzeichnet ist. (Ablauf: das Protokoll wird erstellt und dem Vorsteher zur Prüfung und Ergänzung zugestellt. Die vom Vorsteher erstellte 1. Endfassung wird den Gemeinderäten mit E-Mail ebenfalls zur Prüfung und Ergänzung zugestellt. Von den von den Fraktionssprechern dem Vorsteher mitgeteilten Ergänzungen oder Änderungen erfahren die anderen Gemeinderäte nichts, bzw. erst dann, wenn das Protokoll
bereits unterschrieben ist)
Erwägungen
Neu sollen die wichtigsten Diskussionspunkte des Gemeinderates zum betreffenden
Traktandum unter dem Titel "Erwägungen" aufgeführt werden. Der Grund ist die jederzeitige
Nachvollziehbarkeit der Beschlüsse.
Weiters wird gewünscht, dass das Protokoll (internes) in der definitiven Endfassung, wie
unterzeichnet, wie bisher in Papierform und zusätzlich (wenn gewünscht) in digitaler Form dem
Gemeinderat zugestellt wird. Die Protokoll-Auszüge (Aushang) sollen gekürzt werden, weil in
den Anschlagkästen zu wenig Platz vorhanden ist und weil Protokolle mit 10-15 Seiten in einem
Anschlagkasten nicht gelesen werden.
Ein Gemeinderat bemängelt die Qualität der Protokollführung. Diese wurde in den letzten
Jahren schon mehrmals diskutiert, jedoch wurde die Umsetzung nie sauber vollzogen. Die
einzelnen Erwägungen der Gemeinderäte sollen im Protokoll regelmässig aufgeführt werden.
Beschluss: einstimmig
1. Den Anträgen 1. und 2. wird zugestimmt. 2. Die Beschlussfassung betr. Punkt 7. der Sitzungsordnung wird auf den 25. April 2007
3. Ressortzuteilung
Gemeinderat

Antragsteller:


Bericht:
Anlässlich der ausserordentlichen Sitzung vom 11. Februar 2007 hat sich der Gemeinderat in
einer halbtägigen Sitzung intensiv mit der Ressortbildung / Ressortzueilung und mit der
Kommissionsbestellung befasst. Es wurden keine Beschlüsse gefasst, jedoch eine
provisorische Ressortzuteilung grundsätzlich ins Auge gefasst:
Ressort
Verwaltung

Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Ressortzuteilung zu.

Beschluss:
einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt
4.
Bestellung von Kommissionen und Delegierten

Antragsteller
: Vorsteher

Bericht:
Die Bestellung der nachgenannten Kommissionen und der Delegierten sowie die personelle
Besetzung ist teils durch Gesetze, Statuten und Reglemente vorgegeben.

Abwasserzweckverband der Gemeinden Liechtensteins (AZV)
Delegierter (gemäss Statuten)

Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland ( WLU, gemäss Statuten)

Stiftung Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAK, gemäss Statuten)

Bürgergenossenschaft

Bibliothek

Verein für Abfallentsorgung (VfA) bis 4'500 Einwohner 1 Delegierter

Fürsorgekommission
• Gregor Ott, Vorsteher (gemäss Gesetz) • Günther Kranz, Leiter Finanzen und Personal
Offertöffnungskommission

Ad-hoc Kommission
Baukommission Primarschule Eschen

Vorsitz Gregor Ott, Vorsteher Stellvertreter Kurt Gerner, Vizevorsteher Schulrat Paul Eberle Ressort Bau Daniel Oehry, Gemeinderat Lehrervertreter Regina Gerner- Hassler Elternvereinigung PS und Kindergärten Stefanie von Grünigen, Gemeinderat Beratend ohne Stimmrecht:
Bauherrenvertreter Marcel Foser, Leiter Hochbau
Gesamtleiter/Architekt Werner Binotto, Architekt
Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Bestellung der Kommissionen und der Delegierten zu.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt
5. Verabschiedung
Alt-Gemeinderäte

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Es ist Tradition, dass die bei den Gemeindewahlen ausgeschiedenen Mitglieder der
Gemeindevertretung zu einer Abschlussfeier eingeladen werden als Dank und Anerkennung für
ihre Dienste die sie zum Wohle der Gemeinde geleistet haben. Als Termin für diesen Anlass
wird der 23. März 2007 vorgeschlagen. An dieser Feier nehmen die neu gewählten und die
ausgeschiedenen Mitglieder des Gemeinderates teil.
Antrag:
Die Verabschiedung der Alt-Gemeinderäte, findet am 23. März 2007 statt.
(Zeit / Beginn: 19.00 Uhr)
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.
6.
Verwendung des Gemeindewappens

Antragsteller:

Die Harmoniemusik Eschen ersucht den Gemeinderat um die Bewilligung zur Verwendung des
Gemeindewappens. Das Gemeindewappen wird bei der neuen Uniform auf Hut und Jackett
platziert. Die Vorlage entspricht den Vorgaben und kann in dieser Form freigegeben werden.
Die neuen Uniformen werden im März/April 2007 eingeweiht.
Antrag:
Erteilung der Bewilligung zur Verwendung des Gemeindewappens für den vom Gesuchsteller
angegebenen Zweck.

Beschluss:
einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.
Gemeindehaus Eschen / Unterhalt, Nachtragskredit 2006

Antragsteller: Abt. Bauwesen Siegfried Risch
Bericht:
Mit dem Neubau der Tiefgarage haben wir den unterirdischen Wasserfluss gestört bzw.
verändert. Seither haben wir immer wieder Wassereintritt am Gebäude. Eine Gesamtsanierung
der unterirdischen Hülle würde bautechnisch, sowie auch kostenmässig (CHF 100'000.00)
jeglichen vernünftigen Rahmen sprengen.
So bleibt uns nur die Variante sanieren bei Wassereintritt vor Ort offen.
Da der Wassereintritt nicht vorhersehbar ist, macht sich eine Budgetierung schwierig.
Die wirtschaftlichste Lösung ist – sanieren dann – wenn Wasser eintritt.
Während der Diskussion werden folgende Punkte erwähnt:
Ein Gemeinderat fragt, wurde dieser Wasserschaden der Versicherung gemeldet, sind
versicherungstechnische Abklärungen gemacht worden, bezahlt die Versicherung und wie hoch
ist der Selbstbehalt der Gemeinde als Versicherungsnehmerin? Dazu wird geantwortet, dass
der Schaden bei der Gebäudeversicherung in Bearbeitung ist, wobei der Selbstbehalt CHF.
5'000.00 beträgt.
Ein Gemeinderat regt an, wenn immer wieder mit Wassereintritten zu rechnen ist, wäre eine
Gesamtsanierung die bessere und voraussichtlich auch wirtschaftlich die günstigere Lösung,
sofern der Wassereintritt in einem begrenzten Teil erfolgt. Gemäss Auskunft handelt es sich um
Wassereintritte im Bereich der von der Landesbank gemieteten Räumlichkeiten. Es soll ein
Bericht vom Leiter Bauwesen erstellt werden bis zur nächsten Sitzung über die Art und Weise
des Wassereintritts und über die zu erwartenden Kosten einer Gesamtsanierung.
Antrag:
Genehmigung eines Nachtragskredits von CHF. 12'715.30
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.
8.
Arbeitsvergaben Strassenbau Talstrasse

Antragsteller
Abt. Bauwesen Leiter Tiefbau, Büchel Martin
Bericht
Die Projektgenehmigung Talstrasse erfolgte im Gemeinderat an der Sitzung vom 07.06.2006.
Die Arbeitsausschreibungen für die Talstrasse erfolgten gemäss dem Gesetz über das
öffentliche Auftragswesen (ÖAWG).
Aufgrund der Offertvergleiche sollen die Arbeiten an den wirtschaftlich günstigsten
Offertsteller vergeben werden. Die Offertsumme ist netto inkl. Mehrwertsteuer.
Die Projektsummen sind im Budget 2007 enthalten.
Das leicht abgeänderte Strassenprojekt wird kurz vom Vorsteher vorgestellt.
In der Offertsumme der Arbeitsgattung Baumeisterarbeiten ist die Erstellung des
Fussgängerweges (treppenloser Kiesweg) von der Quellenstrasse zur Talstrasse enthalten
Antrag
1. Kreditfreigabe von CHF 515’000 für das Strassenprojekt Talstrasse 2. Baumeisterarbeiten an die wirtschaftlich günstigste Firma Marxer Büchel AG Ruggell, 3. Pflästerungsarbeiten an die wirtschaftlich günstigste Firma Brogle AG Vaduz zum 4. Belagsarbeiten an die wirtschaftlich günstigste Firma Bühler Bau AG Triesenberg, zum
Beschluss einstimmig
Den Anträgen wird zugestimmt.


9.
Arbeitsvergabe Primarschule Eschen

Antragsteller:

Bericht:
Die Arbeitsausschreibungen für den Neubau der Primarschule Eschen erfolgten gemäss dem
Gesetz über das öffentliche Auftragswesen (ÖAWG).
Aufgrund der Offertvergleiche sollen die Arbeiten an den wirtschaftlich günstigsten
Offertsteller vergeben werden. Die Offertsumme ist netto inkl. Mehrwertsteuer.
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 27.09.2006 die Boden- und Wandbeläge in Keramik
dem wirtschaftlich günstigsten Offertsteller, Firma A. Kaufmann AG Balzers vergeben.
Am 05.02.2007 ist die Fa. Kaufmann AG, auf Grund ausserordentlichen Umständen von ihrem
Angebot vom 10.07.2006 zurückgetreten.
Deshalb soll nach ÖAWG die nachfolgend aufgeführte Arbeitsgattung neu an den damals 2.
Rangierten Offertsteller, Fa. Plättli Goop AG Schellenberg vergeben werden.
Während der Diskussion wird folgender Punkt erwähnt:
Ein Gemeinderat fragt, kann bei der nächsten Ausschreibung bei der die Firma A. Kaufmann
AG, Balzers sich wiederum beteiligt, dieser Unternehmer ausgeschlossen werden? Es wird
geantwortet, gemäss ÖAWG besteht keine rechtliche Grundlage für eine Nichtberücksichtigung.
Tritt der Offertsteller mit der wirtschaftlich günstigsten Offerte oder mit der Offerte mit dem
niedrigsten Preis zurück, kommt jene Offerte zum Zuge, die unter den verbleibenden Offerten
die wirtschaftlich oder preislich günstigste ist.
Die Abt. Bauwesen beantragt die nachfolgenden Arbeiten, an den wirtschaftlich günstigsten
Offertsteller zu vergeben.

Antrag:

1. BKP 241.1 Zusatzförder – Dosierschnecke für Holzhackschnitzelheizung an die Fa. Mawera AG St .Margrethen, zum Offertpreis von CHF 17’960.05 2. BKP 247.2 Spezialfilter für Holzhackschnitzelheizung an die Fa. Mawera AG, St. Margrethen, zum Offertpreis von CHF 46'939.40 3. BKP 379.2 Bühnenboden Aula (KV CHF 144'000.00) an die Fa. Wyss Bühnenbau AG Näfels zum Offertpreis von CHF 38'647.10 4. BKP 281. – 282.4 Boden- und Wandbeläge in Keramik (KV CHF 113'000.00) an die Fa. Plättli Goop AG, Schellenberg, zum Offertpreis von CHF 97'916.80
Beschluss: einstimmig
Den Anträgen wird zugestimmt.
10. Arbeitsvergabe
Holzschlag

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Arbeitsvergabe: Holzschlag Oberschaffert
Gemäss beiliegendem Vergabeprotokoll ist die ARGE Bischof Reto, Forst Anstalt, Ruggell / Pro
Natura Forst AG, Gamprin mit dem Offertpreis von CHF. 57'016.15 die wirtschaftlich günstigste
Anbieterin. Die Vergabesumme ist im Budget 2007 enthalten.
Antrag:
1. Kreditfreigabe von CHF. 58'000.00 2. Arbeitsvergabe Holzschlag Oberschaffert an die wirtschaftlich günstigste ARGE Bischof Reto, Forst Anstalt, Ruggell / Pro Natura Forst AG, Gamprin, zum Offertpreis von CHF. 57'016.15
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.


11.
Anbringung einer Reklametafel an der Fassade des bestehenden
Gebäudes auf der Parzelle Nr. 1780 (BR 20255), Industriestrasse 753,
Eschen


Antragsteller:
Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist die Anbringung einer Reklametafel an der Fassade des bestehenden Gebäudes auf
Parzelle Nr. 1780 (BR 20255), Industriestrasse 753, Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des
Baugesuches beim Gemeinderat.
Antrag:
Das Baugesuch ist im vereinfachten Verfahren zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.
12.
Anbau eines Windfangs beim bestehenden Wohnhaus auf der Parzelle
Nr. 1339, Grossfeld 24, Eschen

Antragsteller:
Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist der Anbau eines Windfangs beim bestehenden Wohnhaus auf Parzelle Nr. 1339,
Grossfeld 24, Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des
Baugesuches beim Gemeinderat.
Antrag:
Das Baugesuch ist im vereinfachten Verfahren zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.
13.
Anbau einer Sitzplatzüberdachung beim bestehenden Wohnhaus auf der
Parzelle Nr. 107, Bongerten 14, Eschen

Antragsteller:
Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist der Anbau einer Sitzplatzüberdachung beim bestehenden Wohnhaus auf Parzelle
Nr. 107, Bongerten 14, Eschen. Das Bauvorhaben benötigt für die Unterschreitung des
Mindest-Grenzabstandes von 3.50m ein privatrechtlich vereinbartes Näherbaurecht.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des
Baugesuches beim Gemeinderat mit folgenden Auflagen:
Auflagen:
1. Die maximale Gebäudelänge von 25.00m darf nicht überschritten werden. 2. Für das benötigte Näherbaurecht ist eine privatrechtliche Vereinbarung abzuschliessen.
Antrag:
Das Baugesuch ist mit den erwähnten Auflagen im vereinfachten Verfahren zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.
14.
Neubau eines Einfamilienhauses auf der Parzelle Nr. 3486, Oberstädtle,

Antragsteller:
Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses auf Parzelle Nr. 3486, Oberstädtle, Nendeln.
Die Erschliessung des Einfamilienhauses erfolgt über ein im Grundbuch eingetragenes Fuss-
und Fahrwegrecht. Für die Wendemöglichkeit beim Carport und Abstellplatz ist ein
Fahrwegrecht über die Nachbarparzelle Nr. 3666 notwendig.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Planungskommission und
die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit
folgenden Auflagen:
Auflagen:
1. Es ist ein Dienstbarkeitsvertrag (Fahrwegrecht) für die Wendemöglichkeit beim Carport und Autoabstellplatz über die Nachbarparzelle Nr. 3666 abzuschliessen. 2. Die Vorschriften betreffend Terrainveränderungen (BO Art. 25 und Anhang IV – VI) sind einzuhalten (Abstützmauer an Strassen: 45° ab 1,25m Höhe).
Antrag:
Das Baugesuch ist mit den erwähnten Auflagen zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.
Baurechtlicher Nachvollzug offene Terrassenüberdachung auf der
Parzelle Nr. 1566 (BR 20201), Eschestrasse 66, Eschen

Antragsteller:
Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser
Bericht:
Beim vorliegenden Baugesuch handelt es sich um den baurechtlichen Nachvollzug für die
bereits realisierte offene Terrassenüberdachung auf Parz. Nr. 1566 (BR 20201), Eschestrasse
66, Eschen. Die Balkonverglasung (Wintergarten) ist nicht Gegenstand dieses Baugesuches.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Planungskommission und
die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat.
Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.
16.
Baurechtlicher Nachvollzug offene Eingangsüberdachung, offene
Terrassenüberdachung und offene Ueberdachung Garagenvorplatz auf
der Parzelle Nr. 1566 (BR 20201), Eschestrasse 66, Eschen


Antragsteller:
Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser
Bericht:
Beim vorliegenden Baugesuch handelt es sich um den baurechtlichen Nachvollzug für bereits
realisierte bauliche Massnahmen (offene Eingangsüberdachung, offene Terrassenüberdachung
und offene Überdachung Garagenvorplatz) auf Parz. Nr. 1566 (BR 20201), Eschestrasse 66,
Eschen.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Planungskommission und
die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat.
Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.
17.
Raumbenützung Schulsaal Nendeln

Antragsteller: Vorsteher
Bericht:
Heck Herbert, Schulstrasse 55, Nendeln, stellt das Gesuch um Erteilung der Bewilligung für die
Benützung des Saals, des Foyers und der Küche für die Durchführung einer Geburts-tagsfeier
am 27.1.2007.
Gemäss Art. 3 des Benützungsreglements werden reine Privatanlässe generell nur über
Beschluss des Gemeinderates bewilligt. Die betreffende Person muss den Wohnsitz in der
Gemeinde haben.
Erwägung: Die Erteilung einer Bewilligung für die Benützung öffentlicher Räume durch den
Gemeinderat ist nicht mehr zeitgemäss und sollte an die Liegenschaftsverwaltung delegiert
werden, es ist daher eine Überarbeitung des Benützungsreglements ins Auge zu fassen.
Antrag:
Bewilligung des Gesuchs, das Gesuch entspricht dem Benützungsreglement.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.
18.
Raumbenützung Gemeindesaal Eschen

Antragsteller: Vorsteher
Bericht:
Weissenhofer Helmuth und Hasler Yvonne, Walchabündt 11, Eschen, stellen das Gesuch um
Erteilung der Bewilligung für die Benützung des vorderen Teils des Saals, des Foyers und der
Küche für die Durchführung seiner Privatfeier am 23. März 2007.
Gemäss Art. 3 des Benützungsreglements werden reine Privatanlässe generell nur über
Beschluss des Gemeinderates bewilligt. Die betreffende Person muss den Wohnsitz in der
Gemeinde haben.
Antrag:
Bewilligung des Gesuchs, das Gesuch entspricht dem Benützungsreglement.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.
19.
Raumbenützung Gemeindesaal Eschen

Antragsteller: Vorsteher
Bericht:
Hoop Michael, Walchabündt 11, Eschen, stellt das Gesuch um Erteilung der Bewilligung für die
Benützung des Foyers und der Küche für die Durchführung eines Hochzeitsapéros am
9.3.2007.
Gemäss Art. 3 des Benützungsreglements werden reine Privatanlässe generell nur über
Beschluss des Gemeinderates bewilligt. Die betreffende Person muss den Wohnsitz in der
Gemeinde haben. Erwägung:
Antrag:
Bewilligung des Gesuchs, das Gesuch entspricht dem Benützungsreglement.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.
Einbürgerung gemäss Art. 18 des Gemeindegesetzes

Antragsteller: Vorsteher
Bericht:
Gemäss Art. 18 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 (LGBl. Nr. 76 / 1996) werden
Bürger einer anderen Gemeinde auf Antrag in das Gemeindebürgerrecht aufgenommen, wenn
sie während der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung in dieser Gemeinde Wohnsitz gehabt
haben und im Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechte sind. Ueber den Aufnahmeantrag
entscheidet der Gemeinderat.
Antragsteller: Heule Anita, St. Luzi- Strasse 18, Eschen und ihr Kind Heule Allegra
Antrag:
Der Gemeinderat beschliesst die Aufnahme der Antragsteller in das Bürgerrecht der Gemeinde
Eschen
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.
21.
Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener

Antragsteller
: Vorsteher
Gesuchsteller: Kocaaga Remiz, Essanestrasse 115, Eschen
Bericht:
Gemäss Art. 5a, Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des
Landesbürgerrechts in der Fassung LGBl. 2000 Nr. 141, erhält der Bewerber das Bürgerrecht
jener Gemeinde in welcher er zuletzt während mindestens 5 Jahren seinen ordentlichen
Wohnsitz hatte. Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur
Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde
über die Einbürgerung. Der oben genannte Gesuchsteller hat bei der Regierung den Antrag auf
Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt.
Antrag:
Kenntnisnahme, er werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.

21.2.2007

Source: http://www.eschen.li/Portals/0/Gemeinderat/Protokolle/Archiv/2007/2007-04.pdf

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