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Ihr treuhand-newsletter 7/2010
Die Themen heute: Guten Tag, ###USER_title### ###USER_company### ###USER_name###, EDITORIAL
mehreren Wochen: Im Karibikstaat Haiti herrscht
AOK will neue Wirkstoffe ausschreiben
Erdbeben große Not. Es fehlt in dem äußerst
armen Land an sauberem Wasser, Essen, Zelten und medizinischer Versorgung.
Die AOK will ab April Rabattverträge für 13 bislang nicht rabattierte Wirkstoffe ausschreiben. Dies berichtet apotheke adhoc.
bitten um Spenden. Viele aus der ganzen Welt wollen einen
Laut Vorinformation der AOK sollen Clopidogrel, Aciclovir, Betamethason,
Bezafibrat, Calciumfolinat, Clozapin, Fenoterol, Fluvastatin,
Hydrochlorothiazid und Triamteren, Lovastatin, Naproxen, Ramipril und
Piretanid sowie Tilidin und Naloxon ausgeschrieben werden. Für diese
Wirkstoffe hat die AOK bislang keinen Rabattvertrag.
Das Vergabeverfahren soll am 16. April beginnen. Ab November 2010
würden die Zwei-Jahres-Verträge gelten. Am Modell des Exklusivzuschlags
und den fünf Gebietslosen will die AOK festhalten. (mi)Quelle: apotheke-adhoc
steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden aufgenommen.
http://www.treuhand-hannover.de/1208.html (1 von 4)16.07.2010 11:58:09
Erdbeben auf Haiti-Spenden leichter abziehbar
Zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens auf Haiti hat das Bundesfinanzministerium Erleichterungen für den steuerlichen Spendenabzug bekannt gegeben. Durch Vermeidung von unnötiger Bürokratie soll den Betroffenen noch schneller Hilfe zukommen.
Für Spenden auf alle Sonderkonten, die von steuerbegünstigten Spendensammlern eingerichtet wurden, gilt ohne betragsmäßige Begrenzung der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Danach genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (beispielsweise Kontoauszug) eines Kreditinstituts oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking. Dies gilt auch für Spenden, die bis zum 31.01.2010 Spenden nicht auf ein Sonderkonto, sondern auf ein Konto der begünstigten Spendenempfänger geleistet wurden. Spenden an nicht begünstigte Empfänger sind nur dann steuerlich abziehbar, wenn das Spendenkonto als Treuhandkonto geführt wird und die Zuwendungen anschließend entweder an eine gemeinnützige Körperschaft oder an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts weitergeleitet werden. Dabei bestehen aber besondere Anforderungen an den Spendennachweis. Besondere Anforderungen beim Ausstellen des Spendennachweises müssen auch gemeinnützige Einrichtungen beachten, die nach ihrer Satzung keine mildtätigen Zwecke verfolgen und trotzdem Spenden gesammelt haben – zum Beispiel Sportvereine.
Zuwendungen als Sponsoring-Maßnahme Unternehmen dürfen Spenden als Betriebsausgaben absetzen, wenn sie damit einen Werbeeffekt erzielen wollen. Das heißt, die Spende muss öffentlichkeitswirksam vermarktet werden, zum Beispiel durch Berichterstattung in den Medien.
Spende direkt vom Arbeitslohn Verzichten Arbeitnehmer zum Zwecke einer Spende durch den Arbeitgeber auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns (etwa für Überstunden), bleibt dieser Lohnanteil steuerfrei. Die so zugewendeten Beträge darf der Arbeitnehmer allerdings nicht zusätzlich als Spende in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen.•
Der Arbeitgeber muss den gespendeten Arbeitslohn im Lohnkonto aufzeichnen. Auf diese Aufzeichnung kann verzichtet werden, wenn stattdessen der Arbeitnehmer seinen Verzicht schriftlich erteilt hat und diese Erklärung zum Lohnkonto genommen wird. In der Lohnsteuerbescheinigung ist der betreffende Arbeitslohn dann nicht anzugeben. (ag)
http://www.treuhand-hannover.de/1208.html (2 von 4)16.07.2010 11:58:09
Neue Ultraschall-Verordnung: 31. März erster Nachweistermin für Gerätedaten
Am 1. April 2009 war eine neue Ultraschall-Verordnung für Vertragsärzte in Kraft getreten. Sie regelt, dass Ärzte, die Ultraschalluntersuchungen als GKV-Leistungen abrechnen und eine Ultraschall-Genehmigung für ihre Geräte haben, innerhalb von 12 Monaten ihrer KV die Geräteparameter melden müssen. Diese Frist läuft am 31. März dieses Jahres ab. Konkret heißt das, Sie müssen Gerätetyp und Baujahr des Gerätes Ihrer KV bis Ende März mitgeteilt haben. Wer diese Angaben nicht mehr griffbereit hat, sollte sich an den Hersteller wenden. In einem zweiten Schritt (Fristablauf am 31. März 2013) müssen Ärzte für Geräte, die bereits in Betrieb sind, nachweisen, dass ihr Ultraschall-System den technischen Mindestanforderungen der neuen Verordnung genügen. Auch für diese Angaben wird in vielen Fällen der Hersteller gefragt werden müssen. Selbst wenn ein Gerät die Mindestanforderungen nicht erfüllt, darf es bis Ablauf der Übergangsfrist zum 31. März 2013 für Untersuchungen bei GKV-Patienten weiterhin genutzt werden. Allerdings kann die KV nach Erhalt der Parameter Gerätetyp und Baujahr für besonders alte Systeme schon früher den Anforderungsnachweis verlangen. (spa) Honorarreform: Halbjahresbilanz
Die endgültigen Abrechnungsdaten für das erste Halbjahr 2009 liegen nach nunmehr fast sieben Monaten vor. Trotz eines Zuwachses von 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2009 gibt es unter den KVen, bei einzelnen Arztgruppen und auch innerhalb der einzelnen Fachgruppen Verlierer. Im gesamten Bundesgebiet gibt es im Vergleich zum ersten Halbjahr 2008 eine Honorarsteigerung um 6,4 Prozent auf 15,47 Milliarden Euro (Steigerung um 924 Millionen Euro). Die Gewinner der Honorarreform sind die neuen Bundesländer. Hier ist ein Steigerung von 13,2 Prozent zu verzeichnen und somit eine Angleichung an das Vergütungsniveau der alten Bundesländer erfolgt, wo das Honorarwachstum nur 5,2 Prozent betrug. Überraschend ist das Honorarplus der Stadtstaaten mit Hamburg plus 15,1 Prozent, Berlin plus 14,3 Prozent und Bremen mit plus 7,4 Prozent. Am unteren Ende der Skala sind Baden-Württemberg mit minus 4,1 Prozent und Bayern mit einem Minus von 0,5 Prozent zu finden. Hier ist allerdings die Bereinigung der KV-Honorare in Folge der dort abgeschlossenen Hausarztverträge zu berücksichtigen. Spitzenreiter ist Sachsen-Anhalt mit plus 17,4 Prozent. Am stärksten haben die fachärztlichen Internisten (plus 27,5 Prozent), die Nervenärzte (plus 23,6 Prozent), die Neurologen (plus 15,5 Prozent) und die Psychotherapeuten (plus 15,8 Prozent) profitiert. Verlierer sind die Anästhesisten (minus 0,3 Prozent) und die Orthopäden (minus 3,4%). Einen relativ geringen Zuwachs haben die Allgemeinärzte mit plus 1,1 Prozent im Bundesdurchschnitt erreicht. Äußerst kritisch bewertet die KBV die Verteilungswirkung dieser Reform.
http://www.treuhand-hannover.de/1208.html (3 von 4)16.07.2010 11:58:09
Es habe sich im Nachhinein als falsch erwiesen, diese weitreichende Honorarreform nicht durch eine Konvergenzphase zu begleiten. Eine Gesamtübersicht über alle KV-Bereiche und Facharztgruppen ist in der Abrechnungsstatistik der KBV zu finden. (spa)
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http://www.treuhand-hannover.de/1208.html (4 von 4)16.07.2010 11:58:09
GASTROGARD® (omeprazole) Oral Paste for Horses and Foals Caution Federal (USA) law restricts this drug to use by or on the order of a licensed veterinarian. Description Chemical name: 5-Methoxy-2-[[(4-methoxy-3,5-dimethyl-2-pyridinyl) methyl]sulfinyl]-1 H- benzimidazole. Empirical formula: C17H19N3O3S. Molecular weight: 345.42. Structural formula: How Supplied GASTROGA
RENAULT ET LEHIDEUX, 1E LISTE SN D’ARRESTATION DES INDUSTRIELS, AOÛT 1944, AN, F7 14966 Transcription d’Annie Lacroix-Riz. Fonds Archives nationales sous dérogation générale. Fautes de frappe corrigées. Commentaires et notes infra-paginales, Annie Lacroix-Riz. Surligné par moi. RENAULT ET LEHIDEUX SUR LA PREMIÈRE LISTE D’ARRESTATIONS VISANT LES INDUSTRIELS ÉTABLIE PAR LA S